Wir vertreten den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

Der Betreuer hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten (§ 164 BGB).

Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit dies verantwortet werden kann. Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden.

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Holger Bosse - rechtlicher Betreuer

Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden.

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